Hausordnung bei Mietwohnungen: Inhalte & Erstellung

Erfahre in diesem Artikel was in einer Hausordnung enthalten ist und welche Inhalte untersagt sind.

Paulin

4 Minuten Lesezeit
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Aktualisiert am 6 Nov. 2024
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Vor der Vermietung

Die Hausordnung ist ein wichtiger Bestandteil des Vermieter-Mieter-Verhältnisses und kann dazu beitragen, ein harmonisches Zusammenleben zu fördern. Doch wie erstellt man eine effektive Hausordnung und wie setzt man sie erfolgreich um? In diesem Artikel geben wir Vermietern Informationen zur Erstellung und Durchsetzung einer Hausordnung und zeigen, wie sich Konflikte vermeiden lassen und ein positives Wohnklima geschaffen werden kann.

Was ist eine Hausordnung?

Die Hausordnung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Vermieter und den Mietern eines Mehrfamilienhauses oder einer Wohnanlage. Sie beinhaltet Verhaltensregeln, die in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen des Hauses oder der Anlage gelten. Ziel der Hausordnung ist es, ein harmonisches Zusammenleben der Mieter zu fördern. Es gibt keine explizite gesetzliche Regelung, die Vermieter dazu verpflichtet, eine Hausordnung zu erstellen, jedoch ist sie sinnvoll, um Konflikte zu vermeiden.

Ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags?

Die Hausordnung ist üblicherweise Bestandteil des Mietvertrags. Hängt sie jedoch als Aushang im Flur oder wird sie dem Mieter separat vom Mietvertrag gegeben, darf sie den Bewohnern des Hauses keine zusätzlichen Pflichten auferlegen, die über die vertraglich geregelten Pflichten hinausgehen.

Was sollte alles in einer Hausordnung stehen?

Eine Hausordnung sollte Regeln und Verhaltensweisen für das Zusammenleben der Mieter in einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnanlage festlegen. Typischerweise enthält sie folgende Punkte:

  • Reinigung und Sauberkeit: Hier wird festgelegt, wer für die Reinigung der gemeinschaftlichen Bereiche zuständig ist und wie oft diese durchgeführt werden muss. Auch die Regelung zur Mülltrennung und Müllentsorgung gehört in diesen Bereich.
  • Lärmbelästigung: Hier werden die Ruhezeiten festgelegt, in denen kein Lärm gemacht werden darf. Auch die Regelungen zur Nutzung von Musikinstrumenten, Fernsehern oder Waschmaschinen können in diesem Bereich aufgenommen werden.
  • Nutzung der Gemeinschaftsräume: Hier wird festgelegt, wer die Gemeinschaftsräume nutzen darf und welche Regeln dabei zu beachten sind.
  • Parken und Fahrradabstellplätze: Hier wird festgelegt, wer wo parken darf und wieviele Parkplätze pro Wohnung zur Verfügung stehen. Auch die Nutzung der Fahrradabstellplätze kann in diesem Bereich geregelt werden.
  • Umgang mit Haustieren: Hier wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Haustiere in der Wohnanlage erlaubt sind.
  • Rauchen: Hier werden Regelungen zum Rauchen in den gemeinschaftlichen Bereichen festgelegt.
  • Grillen: Hier wird festgelegt, ob und unter welchen Bedingungen das Grillen auf dem Balkon oder im Garten erlaubt ist.

Wer kann eine Hausordnung erstellen?

Eine Hausordnung kann prinzipiell von jedem erstellt werden, der für das betreffende Mehrfamilienhaus oder die betreffende Einrichtung zuständig ist. Das kann beispielsweise der Vermieter, die Hausverwaltung oder die Eigentümergemeinschaft sein.

Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, ist es üblich, dass der Vermieter oder Eigentümer der Immobilie die Hausordnung erstellt. Bei einer Eigentümergemeinschaft wird die Hausordnung gemeinsam von den Eigentümern erarbeitet oder durch einen Hausverwalter gemäß §21 Absatz 5 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erstellt.

Was darf der Vermieter nicht verbieten?

Einige Regelungen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte der Mieter einschränken, sind in der Hausordnung nicht zugelassen. Zu diesen gehören unter anderem folgende:

  • Generelles Besuchsverbot (oder z. B. Übernachtungsverbot)
  • Allgemeines Verbot zu Musizieren
  • Absolutes Tierhaltungsverbot
  • Untersagen von Kinderlärm
  • Verbot von Kinderwagen im Hausflur
  • Bade- oder Duschverbot nach 22 Uhr
  • Vorschriften zur Zimmertemperatur

Prinzipiell dürfen in der Hausordnung keine Regelungen enthalten sein, die den Datenschutz der Mieter verletzen. Wenn du Regeln aufstellst, die die Rechte oder die Privatsphäre des Mieters verletzen, hat dieser das Recht, gegen die Hausordnung Klage zu erheben.

Was ist der Unterschied zwischen Haus- und Gemeinschaftsordnung?

Die Hausordnung und die Gemeinschaftsordnung sind beide Regelwerke, die das Zusammenleben in einem gemeinschaftlich genutzten Gebäude regeln. Eine Hausordnung gilt in der Regel nur für ein bestimmtes Gebäude oder ein Mehrfamilienhaus. Sie enthält Regeln und Vorschriften, die das Zusammenleben und den Betrieb in diesem Gebäude regeln, wie zum Beispiel Ruhezeiten oder die Nutzung von Gemeinschaftsräumen.

Die Gemeinschaftsordnung hingegen gilt für eine gesamte Wohnanlage oder eine Eigentümergemeinschaft. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer sowie der Mieter in Bezug auf die gemeinschaftlich genutzten Flächen und Einrichtungen, beispielsweise Fragen der Instandhaltung oder des Versicherungsschutzes.

Die Gemeinschaftsordnung hat im Gegensatz zur Hausordnung einen höheren Stellenwert, da sie ein verbindliches Regelwerk für die Wohnungseigentümergemeinschaft darstellt. Eine Änderung der Gemeinschaftsordnung ist nur mit einer Mehrheit der Eigentümer möglich.

Was tun, wenn der Mieter die Hausordnung missachtet?

Wenn ein Mieter während der Vermietung deiner Immobilie die Hausordnung missachtet, solltest du zunächst das Gespräch mit ihm suchen und ihn darauf hinweisen, dass er gegen die Regeln verstoßen hat. Oftmals lassen sich Konflikte auf diese Weise bereits klären.

Wenn der Mieter sich jedoch weiterhin nicht an die Hausordnung hält, kannst schriftlich eine Abmahnung aussprechen. Die sollte deutlich machen, welche Regeln der Mieter missachtet hat und welche Konsequenzen drohen, wenn er sein Verhalten nicht ändert.

Im Fall von schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung, beispielsweise durch ständige Ruhestörungen oder mutwillige Beschädigung des Eigentums, kannst du den Mieter auch fristlos kündigen.

Bevor man als Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen kann, muss zuvor gemäß § 543 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Abmahnung des Mieters stattgefunden haben. Im Zweifelsfall solltest du rechtlichen Rat einholen, um sicherzugehen, dass du dich an die gesetzlichen Vorschriften hältst.

Beachte! Da bei einer fristlosen Kündigung die Beweislast beim Vermieter liegt, ist es von Vorteil, Zeugen zu nennen, die gegebenenfalls vor Gericht gegen den Mieter aussagen können.

Kann der Vermieter die Hausordnung ändern?

Im Fall, dass die Hausordnung Teil des Mietvertrags ist, ist eine Änderung nicht so einfach. Der Vermieter muss für eine nachträgliche Änderung der vertraglichen Hausordnung ein schriftliches Einverständnis des Mieters einholen.

Eine allgemeine Hausordnung kann hingegen auch ohne das Einverständnis des Mieters geändert werden. Jedoch sollten die Mieter um schriftliche Kenntnisnahme gebeten werden. Als Vermieter sollte man außerdem darauf achten, dass die Änderung der Hausordnung einen sachlichen Grund benötigt.

Fazit zur Hausordnung

Die Hausordnung ist eine wichtige Grundlage für ein harmonisches Zusammenleben von Mietern und Vermietern. Sie regelt das Zusammenleben von Mietern und Vermietern und sorgt für ein angenehmes Wohnklima. Vermieter sollten die Hausordnung sorgfältig und transparent gestalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Es ist wichtig, dass Vermieter die Hausordnung regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen der Mieter entspricht. Bei Verstößen gegen die Hausordnung sollten Vermieter zunächst das Gespräch mit dem betreffenden Mieter suchen und im Zweifel eine Abmahnung oder fristlose Kündigung aussprechen.

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken.

Bitte wende Dich für eine Rechtsberatung an die zuständigen Behörden oder einen Anwalt.

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