Erfahre wie eine Mietbürgschaft deinen Verwaltungsaufwand reduzieren kann und dir finanzielle Sicherheit bieten kann.
Bei der Vermietung einer Immobilie ist es wichtig, sich vor Zahlungsausfällen zu schützen. Eine moderne Alternative zur herkömmlichen Mietkaution ist die Mietbürgschaft. In diesem Artikel erfährst du, wie eine Mietbürgschaft funktioniert, in welchen Situationen sie zum Einsatz kommt, welche Arten es gibt und wie du als Vermieter von einer Mietbürgschaft profitieren kannst, um dein Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren.
Eine Mietbürgschaft ist eine Vereinbarung, bei der eine dritte Partei, der Bürge, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Mieters finanzielle Verpflichtungen übernimmt (§ 765 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Mietbürge garantiert dir die Mietzahlungen oder Schadensersatzansprüche, falls der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dadurch wird dein Risiko für Mietausfälle verringert.
Tipp! Vermietest du deine Unterkunft an Studenten ist eine Mietbürgschaft sinnvoll, da viele Studenten kein Einkommen haben.
Die Mietkaution und die Mietbürgschaft sind zwei verschiedene Formen der Mietsicherheit, die Vermieter verwenden können. Der wesentliche Unterschied zwischen einer Mietkaution und einer Mietbürgschaft besteht darin, dass die Mietkaution eine Geldsumme ist, während die Mietbürgschaft eine Vereinbarung mit einer dritten Partei ist, die finanzielle Sicherheit bietet. Die Mietbürgschaft kann im Gegensatz zur Mietkaution auch von Personen mit geringer Bonität oder unzureichender finanzieller Stabilität genutzt werden.
Mietbürgschaften werden in verschiedenen Situationen verwendet:
Ein Bürge muss volljährig sein und in der Lage sein, im Schadensfall finanziell einzuspringen. Mietbürgen können somit Eltern, Freunde oder andere Privatpersonen, eine Versicherungsgesellschaft oder eine Bank sein.
Es gibt verschiedene Arten von Mietbürgschaften, die du in Betracht ziehen kannst. Folgende sind in Deutschland gängig:
Diese Bürgschaftsform tritt ein, wenn der Mieter zahlungsunfähig wird und seinen Mietzahlungen nicht nachkommen kann. Ein Bürge – oft eine Bank oder eine Versicherung – übernimmt dann die ausstehenden Zahlungen bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag. Der Bürge zahlt erst wenn alle anderen Möglichkeiten zur Eintreibung der Forderung, einschließlich Zwangsvollstreckung, ausgeschöpft sind.
Bei der Privatpersonenbürgschaft geht eine Privatperson die Verpflichtung ein, die Zahlungsverpflichtungen des Mieters zu übernehmen, falls dieser zahlungsunfähig wird. Eine Privatpersonenbürgschaft kann von Familienangehörigen, Freunden oder anderen Vertrauenspersonen des Mieters übernommen werden.
Bei der selbstschuldnerischen Mietbürgschaft übernimmt der Bürge, egal ob bürgende Privatperson, Bank oder Versicherungsgesellschaft die Verpflichtung, für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis zu haften, ohne dass du zuvor den Hauptmieter rechtlich in Anspruch nehmen musst. Das bedeutet, dass du dich im Fall von Zahlungsrückständen des Mieters sofort an den Bürgen wenden kannst, der für die offenen Forderungen aufkommen wird.
Bei einer Bankbürgschaft, auch bekannt als Bürgschaftsurkunde, tritt eine Bank als Bürge auf. Hierbei verpflichtet sich die Bank, dem Vermieter die Mietforderungen zu begleichen, falls der Mieter zahlungsunfähig wird oder seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt.
Wenn du berechtigte Ansprüche gegen den Mieter hast, wie etwa ausstehende Mietzahlungen oder Schäden an der Mietimmobilie, kannst du diese Ansprüche gegenüber der Bank geltend machen. Die Bank ist dann verpflichtet, dir den entsprechenden Betrag aus der Bürgschaft zu erstatten.
Bei einer Mietkautionsversicherung tritt eine Versicherungsgesellschaft als Bürge auf. Statt eine Kautionssumme auf ein Mietkautionskonto einzuzahlen oder eine Bürgschaftsurkunde auszustellen, schließt der Mieter eine Versicherung ab, die im Falle von Zahlungsausfällen oder Schäden die Zahlung der Mietkaution an den Vermieter übernimmt. Im Falle eines Schadens oder Zahlungsausfalls kannst du einen Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft geltend machen und die Zahlung der Mietkaution beantragen.
Gemäß §551 des BGB darfst du nicht mehr als drei Nettokaltmieten als Sicherheit verlangen. Du kannst zwar zusätzlich zur Mietkaution eine Mietbürgschaft verlangen, solltest jedoch hier ebenfalls diese Höchstgrenze beachten. Der Mietbürge haftet somit bis zu diesem Betrag. Verfügt der Mieter freiwillig über eine Mietbürgschaft oder eine Rettungsbürgschaft, stellt diese eine Ausnahme dar.
Beachte! Eine Überschreitung der Höchstgrenze macht die Bürgschaft ungültig!
Eine Mietbürgschaft auf erstes Anfordern liegt vor, wenn der Bürge verpflichtet ist, die vereinbarte Leistung (z. B. Zahlung des Bürgschaftsbetrags) an den Vermieter zu erbringen, sobald dieser die Bürgschaft einfordert. Dabei hat der Bürge keine Möglichkeit, die Forderung rechtlich zu prüfen oder Einwände gegen die Inanspruchnahme zu erheben.
Das bedeutet im Fall einer Mietbürgschaft auf erstes Anfordern kannst du die Bürgschaft sofort und ohne rechtliche Hürden in Anspruch nehmen, falls der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, beispielsweise bei Mietrückständen oder Schäden an der Wohnung.
Eine Bürgschaft ohne erstes Anfordern hingegen ist eine Mietsicherheit, bei der der Bürge erst nach einer rechtlichen Prüfung zur Zahlung verpflichtet ist. Hier kann der Bürge Einwände gegen die Forderung des Vermieters erheben. Dies kann beispielsweise bei Zahlungsausfällen zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
Vorteile für Vermieter:
Nachteile für Vermieter:
Die Mietbürgschaft ist eine attraktive Alternative zur herkömmlichen Mietkaution für Vermieter. Sie bietet zahlreiche Vorteile, darunter eine erhöhte finanzielle Sicherheit, da ein Bürge für Zahlungsausfälle oder Schäden des Mieters haftet. Darüber hinaus entfällt der Verwaltungsaufwand in Zusammenhang mit der Anlage und Verzinsung einer Kaution, da sich der Vermieter nicht um diese finanziellen Aspekte kümmern muss.
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken. Bitte wende Dich für eine Rechtsberatung an die zuständigen Behörden oder einen Anwalt.
Für Feedback zu diesem Artikel oder andere Vorschläge schicke bitte eine E-Mail an content@housinganywhere.com
In diesem Artikel
Was ist eine Mietbürgschaft?
Was ist der Unterschied zwischen Mietkaution und Mietbürgschaft?
Wann kommen Mietbürgschaften zur Anwendung?
Wer kann für den Mieter bürgen?
Welche Arten der Mietbürgschaft gibt es?
Kann der Vermieter eine Mietbürgschaft zusätzlich zur Kaution verlangen?
Wann liegt eine Bürgschaft auf erstes Anfordern vor?
Vor- und Nachteile der Mietbürgschaft für Vermieter
Fazit zur Mietbürgschaft
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