Mietrückstand: Was tun, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt?

In unserem Artikel erfährst du, wie du gegen einen Mietrückstand des Mieters vorgehen kannst und wie du ihn verhinderst.

Paulin

4 Minuten Lesezeit
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Aktualisiert am 18 Sept. 2024
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Vermietung

Als Vermieter kann es frustrierend sein, wenn der Mieter die Miete nicht pünktlich oder gar nicht zahlt. Ein Mietrückstand oder Mietausfall kann zu erheblichen finanziellen Verlusten führen und das Geschäft beeinträchtigen. Doch wie kann man mit Mietrückständen bei der Vermietung einer Immobilie umgehen? In diesem Artikel werden wir diese Frage beantworten und dir Tipps geben, um Mietausfälle zu vermeiden und zu minimieren. Erfahre, welche Schritte du ergreifen kannst und wie du rechtlich vorgehen kannst, wenn Mieter ihre Miete nicht zahlen.

Was versteht man unter einem Mietrückstand?

Gemäß §535 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), ist der Mieter verpflichtet, die im Mietvertrag vereinbarte Miete an den Vermieter zu zahlen. Ein Mietrückstand tritt dann auf, wenn ein Mieter seine Mietzahlungen nicht fristgerecht oder gar nicht leistet.

Ein Mietrückstand kann aus verschiedenen Gründen entstehen, wie finanzielle Schwierigkeiten oder Unstimmigkeiten mit dem Vermieter. Für einen Vermieter haben Mietschulden des Mieters oft sowohl finanzielle als auch rechtliche Konsequenzen. Es gibt verschiedene Maßnahmen, um gegen den Zahlungsverzug oder das Ausbleiben der Mietzahlungen vorzugehen.

Was kann man machen, wenn der Mieter keine Miete zahlt?

Wenn dein Mieter die Miete nicht zahlt, hast du einige Möglichkeiten dagegen vorzugehen.

  1. Kontakt zum Mieter aufnehmen: Zuerst solltest du Kontakt zum Mieter aufnehmen, um zu versuchen, das Problem zu klären. Es kann sein, dass es dem Mieter aus irgendeinem Grund nicht möglich war, die Miete zu zahlen und ihr eine Lösung finden könnt, wie z. B. eine Ratenzahlung oder eine Verschiebung des Zahlungsdatums.
  2. Mahnung an den Mieter schicken: Sollte der Mieter nicht reagieren oder nicht in der Lage sein, die Miete zu bezahlen, solltest du eine schriftliche Mahnung schicken, in der du den Mieter aufforderst, die ausstehende Miete zu bezahlen. In der Mahnung sollte auch eine Frist gesetzt werden, bis zu der der Mieter die Miete zahlen muss.
  3. Rechtliche Schritte einleiten: Wenn der Mieter auch nach Erhalt der Mahnung nicht reagiert, solltest du rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Am besten du kontaktierst einen Anwalt für Mietrecht, der dir bei der Durchsetzung deiner Rechte behilflich sein kann.
  4. Mieter kündigen: In einigen Fällen kann es notwendig sein, den Mietvertrag zu kündigen, wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt.

1. Abmahnung des Mieters

Eine Abmahnung bei Mietrückständen ist ein wichtiger Schritt für Vermieter, um ihre Ansprüche geltend zu machen und den Mieter auf seine Pflichten hinzuweisen. Bei der Abmahnung des Mieters gibt es einige Punkte zu beachten:

  • Form: Die Abmahnung sollte immer schriftlich erfolgen und den genauen Sachverhalt, den Zeitpunkt des Rückstands und die geforderten Maßnahmen enthalten. Eine mündliche Abmahnung hat in der Regel keine rechtliche Wirkung.
  • Klare Formulierung: Die Abmahnung sollte klar und deutlich formuliert sein, damit der Mieter versteht, worum es geht.
  • Fristsetzung: In der Abmahnung sollte eine angemessene Frist für die Zahlung der Mietschulden gesetzt werden, bis zu der der Mieter die Mietrückstände begleichen soll. Es sollte auch klargestellt werden, dass bei Nichteinhaltung der Frist weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden können.

Bei Unsicherheiten solltest du dich von einem Anwalt für Mietrecht beraten lassen, um sicherzustellen, dass das Schreiben den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sollte der Mieter die Abmahnung ignorieren und die Miete weiterhin nicht bezahlen, kannst du weitere rechtliche Schritte einleiten.

2. Fristlose Kündigung bei Mietrückstand

Ein Vermieter hat unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, bei einem Mietrückstand eine fristlose Kündigung auszusprechen. Dies ist im deutschen Mietrecht in § 543 Absatz 2 BGB geregelt. Gemäß dieser Regelung kannst du eine fristlose Kündigung vollziehen, wenn der Mieter mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Mietzahlungen in Verzug ist.

In der Kündigung sollte angegeben werden, dass der Vermieter den Mieter aufgrund des Mietrückstands kündigt. Die fristlose Kündigung ist ein schwerwiegendes Instrument und sollte nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen.

3. Räumungsklage bei Mietrückstand

Wenn ein Mieter trotz mehrfacher Mahnungen und fristloser Kündigung seine Mietschulden nicht begleicht, kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Diese Klage dient dazu, den Mieter gerichtlich zur Räumung der Wohnung zu verpflichten.

Um eine Räumungsklage einzureichen, benötigt man in der Regel einen Anwalt. Der Anwalt wird in der Klageschrift die Gründe für die Kündigung und die Räumung darlegen.

Das Gericht prüft im Zuge eines Räumungsprozesses, ob die Kündigung und die Räumung gerechtfertigt sind und ob der Vermieter alle notwendigen Schritte unternommen hat, um den Mietrückstand einzufordern und das Mietverhältnis zu beenden. Gibt das Gericht der Klage statt, wird der Mieter dazu verpflichtet, die Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu räumen und dem Vermieter die Schlüssel der Wohnung zu übergeben. Wenn der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann eine Zwangsräumung beantragt werden.

Wann verjährt ein Mietrückstand?

Die reguläre Verjährungsfrist für Ansprüche auf Zahlung der monatlichen Miete beträgt drei Jahre. Der Beginn dieser Frist erfolgt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch auf Mietzahlung entstanden ist und der Vermieter Kenntnis von dem Zahlungsrückstand erlangt hat oder hätte erlangen müssen (gemäß § 199 Abs. 1 BGB).

Wie kann man als Vermieter einen Mietrückstand verhindern?

Als Vermieter solltest du am besten verhindern, dass es zu einem Mietrückstand kommt. Hier hast du einige Möglichkeiten, die du ergreifen kannst:

  • Bonitätsprüfung des Mieters
  • Kommunikation mit dem Mieter
  • Mietausfallversicherung abschließen

Bonitätsprüfung des Mieters

Bevor ein Mietvertrag abgeschlossen wird, sollten Vermieter eine Bonitätsprüfung des potenziellen Mieters durchführen. Eine Bonitätsprüfung gibt Aufschluss über die finanzielle Situation des Mieters und hilft Vermietern, potenzielle Mieter mit einem höheren Risiko von Mietausfällen zu identifizieren.

Kommunikation mit dem Mieter

Durch regelmäßige Kommunikation können Vermieter sicherstellen, dass die Miete pünktlich bezahlt wird und Probleme rechtzeitig erkannt werden können. Vermieter können auch eine Erinnerung an den Mieter senden, bevor die Miete fällig wird, um sicherzustellen, dass die Zahlung rechtzeitig erfolgt.

Mietausfallversicherung

Eine Mietausfallversicherung kann für Vermieter eine sinnvolle Ergänzung zur Risikoabsicherung sein. Im Falle von Mietausfällen, die aufgrund von unbeabsichtigter Arbeitslosigkeit, schwerer Krankheit, Scheidung oder Tod des Mieters entstehen, kann die Mietausfallversicherung den Vermieter vor finanziellen Verlusten schützen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Mietausfallversicherung normalerweise nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn der Vermieter eine ausreichende Bonitätsprüfung des Mieters durchgeführt hat und der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags keine finanziellen Probleme hatte.

Fazit zum Mietrückstand

Mietrückstände können für Vermieter sehr unangenehm sein, da er zu finanziellen Verlusten führt und den Vermieter in eine schwierige Lage bringen kann. Um Mietrückstände zu vermeiden, ist es wichtig, von Anfang an klare Absprachen mit dem Mieter zu treffen und gegebenenfalls eine Bonitätsprüfung durchzuführen.

Im Falle eines Mietrückstands sollte der Vermieter schnell handeln und den Mieter mahnen. Wenn der Mieter die Mietschulden nicht begleicht, kann der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen. In schwerwiegenden Fällen kann auch eine Räumungsklage notwendig sein. In diesem Fall solltest du jedoch einen Anwalt zur Hilfe holen. Eine außergerichtliche Einigung oder Ratenzahlungsvereinbarung kann in vielen Fällen sinnvoller sein, als den Mieter fristlos zu kündigen oder eine Räumungsklage einzureichen.

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken. Bitte wende Dich für eine Rechtsberatung an die zuständigen Behörden oder einen Anwalt.

Für Feedback zu diesem Artikel oder andere Vorschläge schicke bitte eine E-Mail an content@housinganywhere.com

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