Wir erklären dir, wer Anspruch auf das Wohngeld hat und wie man den Mietzuschuss beantragen kann.
Die Mieten steigen, vor allem in Metropolen wie Berlin – für viele Menschen wird es immer schwieriger, die Wohnkosten zu stemmen. Der Staat bietet unter Anderem für solche Fälle Unterstützung durch den Mietzuschuss, auch Wohngeld genannt. Doch wer kann den Mietzuschuss beantragen? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zum Thema Wohngeld: zu den Voraussetzungen, zur Höhe des Zuschusses und zur Beantragung.
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, der einkommensschwachen Haushalten in Deutschland helfen soll, ihre Miete oder die Belastung für selbstgenutztes Wohneigentum zu tragen. Somit können Mieter und Eigentümer vom Wohngeld profitieren.
Zu den Personen die Anspruch auf Wohngeld haben zählen Erwerbstätige, die nicht ausreichend verdienen, Rentner, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, die finanzielle Engpässe haben, Studenten, die keinen Anspruch auf BAfÖG haben oder dieses lediglich als Volldarlehen erhalten, sowie Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld.
Folgende Personen können den Mietzuschuss beantragen:
Seit Jahresbeginn 2023 greift die Wohngeldreform, die eine deutliche Ausweitung des Empfängerkreises ermöglicht hat. Zwei Millionen Haushalte mit geringem Einkommen haben nun Anspruch auf Wohngeld. Das entspricht einer Verdreifachung im Vergleich zur Zeit vor der Reform.
In Deutschland haben nicht alle Bürger Anspruch auf Wohngeld. Grundsätzlich besteht kein Anspruch, wenn die antragstellende Person über ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügt, um die Wohnkosten selbst zu tragen. Das Wohngeld ist bedarfsorientiert und soll gezielt Menschen unterstützen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation Schwierigkeiten haben, ihre Wohnkosten zu bewältigen.
Um den Mietzuschuss beantragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Die genaue Höhe des Wohngeldes richtet sich nach dem Einkommen sowie der Anzahl der Personen im Haushalt. Seit der Wohngeldreform 2023 beträgt der durchschnittliche Mietzuschuss rund 370 Euro monatlich, zuvor lag dieser bei etwa 180 Euro. Eine wichtige Neuerung ist die dauerhafte Heizkostenkomponente, die seit Januar 2023 einen Zuschlag von durchschnittlich 1,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vorsieht.
Darüber hinaus wurde am 13. August 2024 im Umlaufverfahren eine Erhöhung des Wohngeldes beschlossen, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Diese Anpassung sieht eine Steigerung um 15 Prozent vor, was einem monatlichen Plus von rund 30 Euro entspricht. Damit reagiert die Regierung auf die steigenden Lebenshaltungskosten, insbesondere bei Miete und Energie. Die Dynamisierung des Wohngeldes erfolgt künftig im Zwei-Jahres-Rhythmus.
Da die Wohnkosten je nach Ort stark variieren, gibt es unterschiedliche Einkommensgrenzen, die von Mietstufe I (günstigste Mietstufe) bis VII (teuerste Mietstufe) reichen. Die Mietstufen wurden gemäß den Wohngeldtabellen festgelegt.
Seit Januar 2023 gelten generell folgende Einkommensgrenzen: Für einen alleinstehenden Haushalt beträgt die Obergrenze 1.466 Euro, für einen Haushalt mit zwei Personen sind es 1.976 Euro, und bei drei Personen im Haushalt liegt die Grenze bei 2.458 Euro.
Obwohl Studenten in der Regel Anspruch auf BAföG haben und dadurch vom Wohngeld ausgeschlossen sind, kann es dennoch unter Umständen möglich sein, den staatlichen Mietzuschuss zu beantragen. Studierende können unter folgenden Bedingungen Wohngeld beantragen:
Kein BAföG-Anspruch: Studierende, die grundsätzlich keinen (weiteren) Anspruch auf BAföG haben, beispielsweise aufgrund eines Zweitstudiums, Überschreitung der Regelstudienzeit oder fehlender Förderung nach einem späten Fachrichtungswechsel, können Wohngeld in Erwägung ziehen.
Gemeinsames Wohnen mit Familienmitgliedern: Studierende, die mit ihrem Partner, ihren Kindern oder anderen Familienmitgliedern zusammenleben, können ebenfalls Wohngeld beantragen. Hierbei ist zu beachten, dass die genannte Person nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sein darf. Ein Ausschluss könnte zum Beispiel vorliegen, wenn die genannte Person bereits Leistungen wie ALG II oder Sozialgeld bezieht.
Bezug von BAföG als Volldarlehen: Im Gegensatz zum regulären BAföG, bei dem eine Teildarlehenskomponente üblich ist, können Studierende, die BAföG als Voll- oder Gesamtdarlehen erhalten (auch als "Hilfe zum Studienabschluss" bezeichnet), ebenfalls Wohngeld beantragen.
Die Voraussetzungen für den Wohngeldantrag für Studenten sind folgende:
Seit 2023 wurden die Einkommensgrenzen für den Wohngeldanspruch angehoben. Das bedeutet, dass mehr Studenten als zuvor Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben. Seit dem Jahr 2023 gilt für Studierende, die alleine wohnen, eine Einkommensgrenze von höchstens 1.372 Euro, um Anspruch auf Wohngeld in Mietstufe 1 zu haben. Für einen Haushalt mit zwei Personen, beispielsweise mit deinem Partner, liegt die Obergrenze bei 1.854 Euro.
Auch wenn du Bewohner einer Wohngemeinschaft bist, kannst du den Mietzuschuss beantragen. Untermieter haben ebenfalls ein Recht, diesen Mietzuschuss zu bekommen. Bei der Beantragung von Wohngeld werden als Haushaltsmitglieder der Partner, Eltern, Verwandte, Kinder oder auch nicht verwandte Personen berücksichtigt, die mit dem Antragssteller in einem Haushalt zusammenleben.
Nach Überprüfung der Voraussetzungen und Einkommensgrenzen in deinem Bundesland solltest du die erforderlichen Unterlagen beschaffen, die für den Wohngeldantrag notwendig sind. Den Antrag kannst du persönlich bei der Wohngeldbehörde, per Post oder online einreichen. Nach Prüfung durch das Wohngeldbehörde erhältst du einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung des Wohngeldantrags.
Um den Mietzuschuss zu beantragen, benötigst du die erforderlichen Antragsformulare, die du entweder online auf der Website der zuständigen Behörde oder direkt bei der örtlichen Wohngeldbehörde findest. Fülle die Antragsformulare sorgfältig und vollständig aus. Zusätzlich dazu benötigst du folgende Unterlagen:
Die Wohngeldbehörde kann außerdem noch Kontoauszüge der letzten drei Monate verlangen.
Die Prüfung des Antrags auf Wohngeld dauert in der Regel zwischen drei und sechs Wochen.
Wohngeld ist eine wichtige Unterstützung für Menschen mit niedrigem Einkommen, um die Wohnkosten zu stemmen. Die Anspruchsberechtigten erstrecken sich über verschiedene Personengruppen, darunter Erwerbstätige mit unzureichendem Einkommen, Rentner, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen in finanziellen Engpässen, sowie Studenten unter bestimmten Bedingungen.
Die Wohngeldreform 2023 hat den Empfängerkreis deutlich erweitert, wodurch nun zwei Millionen Haushalte mit geringem Einkommen Anspruch auf den Mietzuschuss haben. Auch die durchschnittliche Höhe des Wohngeldes hat sich mit der Reform auf 370 Euro pro Monat erhöht, im Vergleich zu 180 Euro vor der Reform. Außerdem wurden die Einkommensgrenzen angehoben, was nun mehr Studenten als zuvor den Zugang zum Wohngeld ermöglicht.
Den Mietzuschuss kann man entweder persönlich über die Wohngeldbehörde, online oder per Post beantragen. Der Antrag auf Wohngeld erfordert die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen, wie beispielsweise das Antragsformular und Einkommensnachweise. Die Prüfung der Unterlagen dauert üblicherweise drei bis sechs Wochen.
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken.
Bitte wende Dich für eine Rechtsberatung an die zuständigen Behörden oder einen Anwalt.
Für Feedback zu diesem Artikel oder andere Vorschläge schicke bitte eine E-Mail an content @housinganywhere.com
In diesem Artikel
Was ist das Wohngeld?
Wer kann einen Mietzuschuss beantragen?
Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Wohngeld zu beantragen?
Wie hoch ist der Mietzuschuss?
Kann man als Student Wohngeld beantragen?
Kann man Wohngeld beantragen, wenn man in einer WG wohnt?
Wie kann ich Wohngeld beantragen?
Was braucht man, um den Mietzuschuss zu beantragen?
Fazit zum Mietzuschuss
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