Wärmeplanungsgesetz: Das ändert sich für Eigentümer

Erfahre was sich durch das neue Wärmeplanungsgesetz ab 2024 für Eigentümer ändert.

Paulin

3 Minuten Lesezeit
·
18 Dez. 2023
·
Nachrichten

Ein Meilenstein für Deutschlands Energiewende: Bis 2045 soll das Heizen in Deutschland klimaneutral erfolgen. Der Bundestag hat am 17. November mit der Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes eine wegweisende Entscheidung getroffen. Das Gesetz für Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze soll dazu dienen, einen Schritt in Richtung Klimaneutralität zu machen.

Wir erklären im folgenden Artikel, welche Gründe es für das Wärmeplanungsgesetz gibt, was das Gesetz vorschreibt, wann es in Kraft tritt und wie es Eigentümer und Vermieter betrifft.

Was ist das Wärmeplanungsgesetz?

Das Wärmeplanungsgesetz, auch als Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung bekannt, hat das Ziel bis 2045 eine nachhaltige und klimaneutrale Wärmeversorgung zu sichern. Dabei fordert es von Städten und Gemeinden die Entwicklung von Plänen für umweltfreundliche Heizsysteme. Diese Maßnahme soll eine flächendeckende Umstellung auf erneuerbare Energien vorantreiben und den Ausbau von Wärmenetzen beschleunigen.

Das Wärmeplanungsgesetz ist eng mit dem Gebäudeenergiegesetz verbunden und legt Rahmenbedingungen fest, um den Übergang zu erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung zu fördern. Darüber hinaus soll das Gesetz den Zielen der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, insbesondere in Bezug auf Energiezugang, widerstandsfähige Infrastrukturen und nachhaltige Industrialisierung, dienen.

Warum wurde das Wärmeplanungsgesetz beschlossen?

In der Wärmeversorgung ist eine wesentliche Reduktion der Treibhausgasemissionen notwendig, um die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu erreichen. Die bisherigen Maßnahmen in Deutschland reichen nicht aus, um die Umstellung der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien bis 2045 zu gewährleisten.

In Deutschland wird mehr als die Hälfte der gesamten Endenergie für die Bereitstellung von Wärme verwendet, wobei fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl einen Großteil der Energiequellen ausmachen. Aktuell stammen nur etwa 18 Prozent der Raumwärme in privaten Haushalten aus erneuerbaren Quellen. Ungefähr 14 Prozent aller Haushalte verwenden Fernwärme, wobei erneuerbare Energien hier lediglich einen Anteil von etwa 20 Prozent ausmachen.

Gibt es bereits Gesetze zur Wärmeplanung?

Auf regionaler Ebene gibt es bereits unterschiedliche Vorschriften zur Wärmeplanung. Dies betrifft vor allem die Bundesländer Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen. Es ist trotz dieser bestehenden regionalen Gesetze notwendig, eine bundesweite Regelung zu schaffen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Inkrafttreten die Vorlage von Wärmeplänen vorschreibt.

Zukunftssichere Planung durch das neue Gesetz

Sowohl Eigentümer, als auch Mieter möchten Energiekosten langfristig einschätzen können. Die Wärmeplanung auf kommunaler Ebene bietet hierzu wichtige Informationen. Das Wärmeplanungsgesetz definiert einheitliche Standards und Vorgaben, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 zu gewährleisten.

Die Wärmepläne von Gemeinden und Städten sollen Informationen darüber geben, welche Gebiete potenziell an zentrale Heizungsnetze angeschlossen werden können. Die Pläne sollen außerdem aufzeigen, wo in einer Gemeinde bereits Heizungsnetze für umweltfreundliche Wärme vorhanden sind, wo neue Netze entstehen könnten und wo es technisch herausfordernd ist, zentrale Netze zu errichten.

Gemäß dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind für bestehende Gebäude längere Fristen vorgesehen, um von fossilen Heizsystemen auf eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien umzusteigen. Diese Vorgaben sollen erst nach Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung in Kraft treten. Daher sind die Zeitpläne des Wärmeplanungsgesetzes eng mit dem neuen GEG verknüpft und sollen beide ab Januar 2024 gelten.

Ausbau der Fernwärmenetze und Schwerpunkt auf erneuerbare Energien

Der Energieverbrauch aus der Wärmeversorgung in Deutschland ist für einen erheblichen Anteil der CO2-Emissionen verantwortlich. Etwa 80 Prozent der aktuellen Wärmebedarfs decken fossile Brennstoffe wie Gas und Öl, die meist aus dem Ausland importiert werden müssen. Fast die Hälfte der 41 Millionen Haushalte in Deutschland nutzt Gas als Hauptheizquelle, während knapp ein Viertel auf Heizöl setzt.

Ein zentraler Schwerpunkt des Wärmeplanungsgesetzes liegt auf der klimaneutralen Fernwärmeversorgung, insbesondere in städtischen Gebieten, wobei die Wärmenetze auf erneuerbare Energien umgestellt und erweitert werden sollen. Das Wärmeplanungsgesetz legt Mindestziele für den Anteil erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme fest.

Es skizziert den Fahrplan für eine schrittweise Dekarbonisierung und den Ausbau der Fernwärme: Bis zum Jahr 2030 soll die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden, wobei bis 2040 der Anteil auf 80 Prozent steigen soll. Ab dem 1. März 2025 müssen neu errichtete Wärmenetze einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien aufweisen. Bis spätestens 2045 strebt man an, dass sämtliche Wärmenetze klimaneutral betrieben werden und somit ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden.

Was ist der Vorteil von Fernwärme?

Die Vorteile der Fernwärme liegen nicht nur in ihrer Effizienz und Platzsparsamkeit bei der Wärmebereitstellung in urbanen Gebieten, sondern auch in ihrer flexiblen Umstellung auf erneuerbare Energien mit vergleichsweise geringen Investitionskosten. Fernwärme kann beispielsweise Abwärme aus industriellen Prozessen nutzen oder auf natürliche Wärmequellen wie Luft, Geothermie oder Gewässer zurückgreifen.

Wann tritt das Wärmeplanungsgesetz in Kraft?

Nachdem der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für das Wärmeplanungsgesetz am 17. November 2023 vom Bundestag angenommen wurde, tritt es am 01. Januar 2024 zeitgleich mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes in Kraft.

Bis wann müssen alle Kommunen in Deutschland einen Wärmeplan erstellt haben?

Städte mit über 100.000 Einwohnern haben bis 30. Juni 2026 Zeit einen Wärmeplan zu erstellen. Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern haben für die Umsetzung bis Juli 2028 Zeit.

Wie wirkt sich das Wärmeplanungsgesetz auf Eigentümer aus?

Das Wärmeplanungsgesetz hat indirekte Folgen für Vermieter und Eigentümer von Immobilien. Durch die Vorgabe, dass Städte und Gemeinden Wärmepläne erstellen müssen, um potenzielle Gebiete für zentrale Heizungsnetze aufzuzeigen, erhalten Vermieter und Eigentümer wichtige Informationen über die künftige Wärmeversorgung in ihren Städten oder Gemeinden. Dies ermöglicht es ihnen, besser zu planen, ob ihre Immobilien an zentrale Wärmeversorgungsnetze angeschlossen werden könnten.

Dadurch können sie möglicherweise die Umstellung auf umweltfreundlichere Heizsysteme vorbereiten oder entsprechende Anpassungen vornehmen, wenn solche zentralen Netze verfügbar werden. Erst nach Vorlage der Wärmeplanung sind Eigentümer von älteren Gebäuden verpflichtet, im Falle eines Heizungsausfalls mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen. Diese Anforderung gilt ab Januar 2024 bereits für Neubauten.

Für Besitzer bestehender Häuser ist es wichtig zu erfahren, ob sie selbst Maßnahmen ergreifen müssen, beispielsweise den Einbau einer Wärmepumpe. Diese Informationen sind entscheidend, um das optimal passende Heizungssystem zu wählen – sei es durch den Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz oder alternativ den Einbau einer Wärmepumpe.

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken. Bitte wende Dich für eine Rechtsberatung an die zuständigen Behörden oder einen Anwalt.

Für Feedback zu diesem Artikel oder andere Vorschläge schicke bitte eine E-Mail an content@housinganywhere.com

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