Erfahre alles über den Richtwertmietzins in Österreich: Was er bedeutet, wie er berechnet wird und wann er zur Anwendung kommt.
Wer in Österreich eine Altbauwohnung vermieten will, muss sich in den meisten Fällen an den gesetzlich vorgeschriebenen Richtwertmietzins halten. Im folgenden Artikel erfährst du, welche gesetzlichen Regelungen es zum Richtwertzins in Österreich gibt, wann er angewendet wird und wie du die Miete für deine Altbauwohnung festlegen kannst.
Der Richtwertmietzins wird in Österreich zur Mietpreisberechnung für Altbauwohnungen verwendet. Er stellt eine gesetzliche Obergrenze für den Hauptmietzins dar. Die Richtwertmiete umfasst den Richtwert selbst sowie mögliche Zu- und Abschläge, und gegebenenfalls auch einen Lagezuschlag.
Die Richtwerte werden üblicherweise alle zwei Jahre am 1. April an die Inflation angepasst. Im Jahr 2021 wurde die Indexanpassung aufgrund der Coronapandemie ausgesetzt und die Werte wurden erst wieder am 01. April 2023 angepasst.
Der Richtwertmietzins gilt für alle Wohnungen, für die das Mietrechtsgesetz (MRG) voll anwendbar ist. Konkret bedeutet das, dass folgende Mietwohnungen betroffen sind:
Die Berechnung des Richtwertmietzins gemäß dem Richtwertgesetz für Altbauwohnungen in Österreich erfolgt mit folgender Formel:
Richtwertmiete = Richtwert + Zuschläge – Abschläge
Bundesland | Richtwert alt (bis 31.März 2023) | Richtwert neu (seit 1. April 2023) |
---|---|---|
Burgenland | 5,61 €/m² | 6,09 €/m² |
Kärnten | 7,20 €/m² | 7,81 €/m² |
Niederösterreich | 6,31 €/m² | 6,85 €/m² |
Oberösterreich | 6,66 €/m² | 7,23 €/m² |
Salzburg | 8,50 €/m² | 9,22 €/m² |
Steiermark | 8,49 €/m² | 9,21 €/m² |
Tirol | 7,50 €/m² | 8,14 €/m² |
Vorarlberg | 9,44 €/m² | 10,25 €/m² |
Wien | 6,15 €/m² | 6,67 €/m² |
Seit 1994 gibt es in Österreich das Konzept der Normwohnung, um Abweichungen von der Norm zu regeln. Zuschläge und Abschläge werden angewendet, um die Abweichungen von dieser Norm zu berücksichtigen. Die Normwohnung entspricht einer Kategorie A Wohnung, ist mindestens 30 m² groß und hat ein WC, ein Bad, einen Vorraum, ein Zimmer, eine Küche sowie eine Zentralheizung.
Abgesehen vom Lagezuschlag sind keine gesetzlich vorgegebenen Sätze zu den Zu- und Abschlägen zum Richtwertmietzins festgelegt. Gemäß dem Richtwertgesetz sollten Vermieter jedoch die folgenden Punkte berücksichtigen:
Zu den wichtigsten Abschlagsgründen gehören:
Für folgende Wohnungen kann der Richtwertzins nicht berechnet werden:
Gut zu wissen! Befristete Mietverträge, die eine Dauer von 6 Monaten nicht überschreiten, bedienen sich laut § 1 Abs. 2 Z 3 MRG einer Ausnahmeregelung.
Der Kategoriemietzins gilt für Hauptmietverträge für Wohnungen, die zwischen dem 01. Januar 1982 und dem 28. Februar 1994 abgeschlossen wurden und die vollständig dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen. Der Richtwertmietzins hingegen wird für Mietverträge, die danach abgeschlossen wurden, verwendet.
Üblicherweise wird der Kategoriemietzins erhöht, wenn die Teuerungsrate eine Schwelle von fünf Prozent überschreitet. Ursprünglich war geplant, dass die Kategoriebeträge für Mietverträge, die zwischen 1982 und März 1994 abgeschlossen wurden, im Jahr 2024 nur um fünf Prozent angehoben werden dürfen. Diese Anpassung sollte erfolgen, sobald die Inflation eine Fünf-Prozent-Schwelle überschreitet. Jedoch wird diese Maßnahme nun auf den 1. April 2025 verschoben, sodass im Jahr 2024 keine Anpassung erfolgen wird. Die letzte Anpassung des Kategoriemietzinses erfolgte im Juli 2023.
Aktuell gelten folgende Kategoriemietzinssätze:
Kategorie | Zustand | Details | Kategoriemietzins seit 01.07.2023 |
---|---|---|---|
A | Brauchbar | Mind. 30 m2, Vorraum, Küche/Kochnische, Baderaum/Baderaumnische, WC | 4,47 Euro pro m2 |
B | Brauchbar | Zimmer, Küche (Kochnische), Vorraum, WC, zeitgemäßer Baderaum oder Badenische | 3,35 Euro pro m2 |
C | Brauchbar | Wasserentnahmestelle und WC im Inneren | 2,23 Euro pro m2 |
D | Brauchbar | 2,23 Euro pro m2 | |
D | Unbrauchbar | Kein Innenraum-, sondern ein Gang-WC | 1,12 Euro pro m2 |
Die Vermietung von Altbauwohnungen unterliegt in Österreich häufig den gesetzlich vorgeschriebenen Richtwertmietzinsen. Dieser Richtwert stellt eine wichtige Obergrenze für den Hauptmietzins dar und wird anhand verschiedener Faktoren wie Lage, Ausstattung und Erhaltungszustand der Wohnung berechnet. Obwohl die Richtwerte alle zwei Jahre angepasst werden, kam es aufgrund der Covid-19-Pandemie zu Verzögerungen bei der Indexanpassung.
Man sollte beachten, dass der Richtwertmietzins nicht für alle Wohnungen gilt; bestimmte Kategorien und Merkmale können dazu führen, dass der Richtwert nicht angewendet werden kann. Obwohl es keine gesetzlich festgelegten Sätze gibt, können Zu- oder Abschläge für gewisse Merkmale hinzugefügt oder abgezogen werden.
Der Richtwertmietzins findet Anwendung auf alle Wohnungen, für die das Mietrechtsgesetz vollumfänglich gilt. In Fällen, in denen die Wohnung nur teilweise oder überhaupt nicht dem Mietrechtsgesetz unterliegt, wie beispielsweise bei Kurzzeitmieten, steht es dem Vermieter frei, den Mietzins frei festzulegen.
Der Lagezuschlag wird auf Basis der Grundstückskosten berechnet und berücksichtigt, ob das Gebäude in einer über- oder unterdurchschnittlichen Lage liegt. Damit ein Lagezuschlag berücksichtigt werden kann, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
Ein Lagezuschlag wird nur für Wohnungen berücksichtigt, für die der Richtwertmietzins gilt.
Der Richtwertmietzins im Jahr 2024 liegt in Wien bei 6,67 Euro pro Quadratmeter.
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken.
Bitte wende Dich für eine Rechtsberatung an die zuständigen Behörden oder einen Anwalt.
In diesem Artikel
Was ist der Richtwertmietzins?
Für welche Wohnungen gilt der Richtwertmietzins?
Wie kann man den Richtwertmietzins berechnen?
Wie hoch ist der Richtwertmietzins im Jahr 2024?
Richtwertmiete: Welche Zu- und Abschläge sind möglich?
Wann kann man den Richtwertmietzins nicht berechnen?
Was ist der Unterschied zwischen Kategoriemietzins und Richtwertmietzins?
Fazit zum Richtwertmietzins in Österreich
FAQ zum Richtwertmietzins in Österreich
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